Infothek
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Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024
Nicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31.07.2025 beim Wohnsitzfinanzamt einreichen. Lassen sie sich hingegen steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 30.04.2026.
mehrSteuertermine April 2025
Die Steuertermine des Monats April 2025 auf einen Blick.
mehrAuskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO greift auch bei unverhältnismäßigem Aufwand
Der Bundesfinanzhof hat zur Frage Stellung genommen, in welchem Umfang aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden erwächst.
mehrBesteuerung von Stipendien nach dem sog. Heisenberg-Programm
Stipendien können beim Empfänger nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein.
mehrBekanntgabe des Basiszinses 2025 zur Berechnung der Vorabpauschale
Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag u. a. die sog. Vorabpauschale nach § 18 des Investmentsteuergesetzes zu versteuern. Das BMF hat den maßgeblichen Basiszins für die Ermittlung des Basisertrags und damit der Vorabpauschale 2025 bekanntgegeben.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.