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Vor Ablauf der Einspruchsfrist keinen Steuerberater beauftragt - Grobes Verschulden
Hat ein Steuerpflichtiger einen Steuerberater eingeschaltet, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser die ihm übertragene Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen kann, wozu auch gehört, dass er dem Steuerberater eine Überprüfung des ergangenen Steuerbescheides innerhalb der Einspruchsfrist ermöglicht.
mehrBeteiligung an einer Kapitalgesellschaft: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG möglich
Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden.
mehrKeine gewerbesteuerliche erweiterte Kürzung im Organkreis bei „Weitervermietungsmodell“
Die erweiterte Kürzung ist gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.
mehrSteuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist.
mehrBewertung eines Anteils an einer Kommanditgesellschaft, die einen genossenschaftlich geprägten Lebensmittelmarkt betreibt
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über den Wert eines Anteils am Betriebsvermögen zur Ermittlung der Schenkungsteuer zu entscheiden. Fraglich war die Bewertung eines im Wege der Schenkung übertragenen Anteils an einer Kommanditgesellschaft, die einen genossenschaftlich geprägten Lebensmittelmarkt betreibt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.